Marc-André ter Stegen / Gladbach: Es war über weite Strecken der Partie eine ordentliche Leistung, die Gladbach-Keeper an diesem Nachmittag zeigte. Einen Aussetzer, der zu allem Übel zum zwischenzeitlichen Ausgleich führte, muss sich ter Stegen jedoch ankreiden lassen. So versuchte er in der 15. Minute einen Rückpass der eigenen Vorderleute spielerisch zu lösen, doch sein Pass ins Mittelfeld landete direkt beim Gegner, der hieraus Kapital zu schlagen wusste. Glück hatte ter Stegen dabei, dass ein Foul seinerseits im Vorfeld zum Ausgleich nicht geahndet wurde, dem Gladbacher Schlussmann ein möglicher Platzverweis dadurch erspart blieb.
Kevin Trapp / Frankfurt: Es ist im Torwartgeschäft eine Binsenweisheit: Die kurze Ecke gilt als Torwartecke und muss vom Keeper zugemacht werden. Gelingt dies nicht, gilt dies als Fehler des Keepers. So muss sich wohl auch Eintracht-Keeper Kevin Trapp Kritik gefallen lassen müssen, da Oscar Wendt bei seinem Treffer zum 2:1 sich genau diese Ecke für seinen Flachschuss auswählte. Im Gegensatz zum 1:3, bei dem Herrmann ebenfalls die kurze Ecke auswählte, erschien dieser Schuss zudem haltbar. Nichts auszurichten für Trapp gab es hingegen bei den Gegentoren eins und vier. Während beim ersten Treffer die gestellte Mauer nicht hochsprang, ließ Raffael mit seinem Flachschuss ins lange Eck Trapp keine Abwehrchance.